Registro completo |
Provedor de dados: |
Organic Eprints
|
País: |
Germany
|
Título: |
Entwicklung eines Standardkontrollprogramms mit Leitfaden nach VO (EWG) Nr. 2092/91 für Einrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV)
|
Autores: |
Strassner, Carola
Roehl, Rainer
Erhart, Anja
Neuendorff, Jochen
|
Data: |
2004-06
|
Ano: |
2004
|
Palavras-chave: |
Regulation Values
Standards and certification Processing
Packaging and transportation
|
Resumo: |
In AHV-Unternehmen findet eine „Aufbereitung“ von Öko-Zutaten im Sinne der EG-Öko-VO statt. Keine Anwendung findet die EG-Öko-VO, wenn es keinen „Käufer“ im Sinne des Artikel 2 der EG-Öko-VO gibt. Dies ist beispielsweise in den meisten Kindertagesstätten der Fall. Für die Kennzeichnung sind die Etikettierungsvorschriften des Artikels 5 (3) maßgeblich. Für die hausinterne Qualitätssicherung und die Überprüfung durch die Öko-Kontrollstellen gelten die Rechtsvorschriften des Artikel 8 Absatz 1, des Artikel 9 Absatz 7 und der „Mindestkontrollanforderungen“ des Anhang III „Allgemeine Vorschriften“ und der „Speziellen Vorschriften“, Teil B der EG-Öko-Verordnung. Kriterien zur Einordnung von AHV-Betrieben in Kategorien sind insbesondere die Organisationsform inkl. Rechtsform und Einkaufsstruktur, das Verpflegungsangebot und der Abverkauf der Mahlzeiten sowie die Käuferstruktur. Im Vergleich zu anderen Verarbeitungsunternehmen weisen Unternehmen der AHV folgende Besonderheiten auf: keine Etikettierung im üblichen Sinn sondern Kennzeichnung über Speiseplan, Speisekarte oder produktbegleitendes Werbematerial; häufig wechselndes Speisenangebot inkl. Rezepturen; mehrheitlich keine „Verarbeitungsprotokolle“ bzw. fest stehende Rezepturen; sehr unterschiedliche Angebotsformen von Bio-Produkten (von Öko-Aktion bis Öko-Festival). Es wurde ein Standardkontrollkonzept mit Verfahrensanweisung entwickelt und als offenes Word-Dokument allen Kontrollstellen zur Verfügung gestellt. Im Hinblick auf das durch die Öko-Kontrollstellen durchzuführende externe Kontrollverfahren wird vorgeschlagen, dass Inspektionen in Unternehmen der AHV grundsätzlich unangekündigt durchgeführt werden, wobei das Hauptaugenmerk auf die in der Betriebsbeschreibung festgelegten Risikopunkte liegen sollte, da dort die materielle Öko-Qualität am stärksten gefährdet wird. Die Inspektion beginnt mit der Erfassung des Zukaufs von Öko-Zutaten. Wichtig sind eine korrekte Deklaration der bezogenen Zutaten, eine richtige Kennzeichnung auf Lieferscheinen und Rechnungen und ein Nachweis über die Konformität der Lieferanten mit den Anforderungen der EG-Öko-VO. Der im Rahmen des Vorhabens erstellte Küchenleitfaden beinhaltet neben allgemeinen Grundlagen zum Ökologischen Landbau und den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verwendung und Auslobung von Bio-Produkten eine Übersicht über die Bedingungen und den Ablauf des Kontrollverfahrens sowie praktische Beispiele.
|
Tipo: |
Report
|
Idioma: |
deu
|
Identificador: |
http://orgprints.org/8352/1/03OE016%2D8352%2Dstrassner%2Det%2Dal%2D2004%2Dahv%2Dkontrolle%2Dbericht.pdf
http://orgprints.org/8352/2/03OE016%2D8352%2Dstrassner%2Det%2Dal%2D2004%2Dahv%2Dkontrolle%2Dleitfaden.pdf
Strassner, Carola; Roehl, Rainer; Erhart, Anja and Neuendorff, Jochen (2004) Entwicklung eines Standardkontrollprogramms mit Leitfaden nach VO (EWG) Nr. 2092/91 für Einrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV). [Development of a standard organic certification programme with manual according to the EU Regulation Nr. 2092/91 for foodservice enterprises.] Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Geschäftsstelle Bundesprogramm Ökologischer Landbau, Bonn.
|
Relação: |
http://orgprints.org/8352/
|
Formato: |
application/pdf
application/pdf
|
|