Ausgangslage Mit der Verordnung EU-VO 178/2002 werden die allgemeinen Grundsätze für die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit festgelegt. Zentraler Bestandteil ist die Regelung, dass Lebens- und Futtermittelhersteller zu jeder Zeit in der Lage sein müssen, die verantwortliche Person festzustellen, von der ein Produkt (Vorprodukt, Rohstoff, Zusatzstoff) bezogen wurde. Um diese Vorgabe zu erfüllen, müssen entsprechende Verfahren und Systeme eingerichtet werden, die sowohl Informationen über den Bezug eines Produkts als auch über seinen Verkauf enthalten. Diese Regelung gilt auch für Bio-Produkte. Bisher bestehende bzw. im Aufbau begriffene technische Rückverfolgbarkeitssysteme dienen je nach Hersteller sehr unterschiedlichen Zwecken. Bei allen... |