Laut der neuen EU-Verordnung für ökologischen Landbau, die 2018 verabschiedet wurde, muss jeder EU-Mitgliedsstaat ab dem 1. Januar 2021 eine Datenbank einführen, in der die national verfügbaren ökologischen Jung- und Zuchttiere und juvenilen Aquakulturtiere transparent gelistet werden. Ziel des Projektes ist es, eine geeignete Datenbank zu entwickeln. Die Datenbank soll allen betroffenen Parteien, von Landwirten über Händler und Anbieter bis zu den Kontrollstellen und zuständigen Behörden, eine schnelle und effiziente Möglichkeit bieten, die Verfügbarkeit von ökologischen Tieren und juvenilen Aquakulturtieren zu prüfen, die Anbieter einzusehen und bei Bedarf Ausnahmegenehmigungen für den Zukauf konventioneller Tiere zu beantragen und zu bearbeiten. Damit... |